Der Sachkundenachweis für Veranstaltungen mit Laserstrahlung ermöglicht die Durchführung einer Lasershow ohne und mit Publikumsbestrahlung in der Schweiz.
Ab 12/2020 ist das Thema Lasersicherheit in der Schweiz neu geregelt.
Bei der Ausbildung zum Sachkundenachweis handelt es sich um einen viertätigen Kurs plus Prüfung.
Regelung des Sachkundenachweises in der V-NISSG:
Die V-NISSG konkretisiert die Anforderungen, die sich aus dem NISSG ergeben, und regelt Verantwortlichkeiten neu. Für Bediener von Showlaser-Systemen speziell gibt es neue Regelungen, die sich folgendermassen gliedern:
V-NISSG Art. 13 Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich
1.) Wer eine Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich durchführt, an welcher eine Lasereinrichtung der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 betrieben wird, muss dafür eine Person nach Absatz 2 Buchstabe a einsetzen.
2.) Die Person, welche die Lasereinrichtung betreibt, muss:
a. über einen Sachkundenachweis nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b verfügen;
b. die Vorgaben nach Anhang 3 Ziffer 1.2 einhalten;
c. dem BAG spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung über dessen Meldeportal die Angaben nach Anhang 3 Ziffern 2.1 und 2.3 melden.
3.) Eine Person mit Sachkundenachweis kann für die Überwachung einer Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich eine von ihr instruierte Person mit Sachkundebestätigung einsetzen.
Neuregelung durch die V-NISSG als Ablösung der SLV
Die V-NISSG löst ab Dezember 2020 die SLV ab. Eine zentrale Neuerung dabei ist, dass die Anzeige von Lasershows nicht mehr auf kantonaler Ebene erfolgt (oder sogar auf Gemeindeebene, wie in einigen Kantonen gehandhabt), sondern auf Bundesebene direkt an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über ein zentrales Meldeportal.
Die Ausbildung Sachkundenachweis:
Ziel der Ausbildung
Erwerb des geschützten, eidgenössisch anerkannten Sachkundenachweises für Veranstaltungen mit Laserstrahlung, ohne und mit Publikumsbestrahlung. Nach V-NISSG
Zulassungsvoraussetzungen
Es müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein. Mindestalter für die Teilnahme: 18 Jahre.
Ausbildungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Rechtserlasse und V-NISSG
- Anforderungen V-NISSG an V mit Laserstrahlung im Publikum
- Meldung und Meldeportal V-NISSG
- Produktesicherheits- und Arbeitsrecht
- Rechte und Pflichten nach V-NISSG
- Laserklassen
- Lasertechnik und Sicherheit
- Grenzwerte & MZB
- Risiken & Schutzmassnahmen
- Optimale Laseranlage
- Gesundheitliche Auswirkungen
- Augen- und Hautschäden
- Blendungen, Ablenkung
- Gefährdung von Dritten
- Theoretische und Praktische Grundlagen
- Aufbau und Inbetriebnahme Showlaser
- Lasershow programmieren
- Sicherheitsbewertung
- MZB
- Messtechnik
Prüfung zum Sachkundenachweis nach V-NISSG
Um die Prüfung zum Sachkundenachweis ablegen zu können, ist der Besuch dieses Kurses Voraussetzung. Die Theorieprüfung erfolgt im Anschluss an die Ausbildung, die praktische Prüfung am Prüfungstag.
Weitere Details sowie einen konkreten Ablaufplan und Vorbereitungsunterlagen erhalten Sie im Zuge der Anmeldung.
Sachkundenachweis Lasershow - Ausbildungstermine
Formation Attestation de Compétences
18.02.2025
19.02.2025
20.02.2025
21.02.2025