Sachkunde-Ausbildungen Lasershow nach V-NISSG

Neuregelung in der Schweiz betreffend Lasershows: Ab Dezember 2020 ist für jede Durchführung einer Lasershow ein Bediener mit Sachkunde erforderlich. Diese Sachkunde ist zweistufig definiert:

Sachkundebestätigung nach V-NISSG

Die Sachkundebestätigung kann durch Besuch einer eintägigen Ausbildung und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne Publikumsbestrahlung. (eintägige Ausbildung + Prüfung)

Sachkundenachweis nach V-NISSG

Der Sachkundenachweis kann durch Besuch einer viertägigen Ausbildung und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne und mit Publikumsbestrahlung. (viertägige Ausbildung + Prüfung)

Der Befähigte mit Sachkundebestätigung  kann auch eine Lasershow mit Publikumsbestrahlung durchführen, wenn ein Befähigter mit Sachkundenachweis diese vorbereitet und eingerichtet, sowie den Inhaber der Sachkundebestätigung unterwiesen hat. 

 

Sachkundebestätigung - Ausbildung nach V-NISSG

03.12.2024
Sprache: de
Land: ch
Gemäss: V-NISSG
700,00 CHF zzgl. 8.10% MwSt

Vorabregistrierung: Sachkundenachweis - Lasershow

<b>Vorabregistrierung</b>: SACHKUNDENACHWEIS<small> V-NISSG<br />4-tägige Ausbildung sowie 1 Prüfungstag </small>
Sprache: de
Land: ch
Gemäss: V-NISSG
2.950,00 CHF zzgl. 8.10% MwSt

Pré-inscription: Formation Validation de Compétences

Pré-inscription: Formation Validation de Compétences 1 jour de formation et d'examen
Langue: fr
Pays: ch
Selon: O-LRNIS
875,00 CHF hors 8.10% TVA

Vorabregistrierung: Sachkundebestätigung - Lasershow

Vorabregistrierung: SACHKUNDEBESTÄTIGUNG
Sprache: de
Land: ch
Gemäss: V-NISSG
700,00 CHF zzgl. 8.10% MwSt

Pré-inscription: Formation Attestation de Compétence

Pré-inscription: Formation ATTESTATION DE COMPÉTENCE 4 jours de formation, 1 jour d'examen
Langue: fr
Pays: ch
Selon: O-LRNIS
3.200,00 CHF hors 8.10% TVA
 

 

Ausbildungen zur Sachkunde nach V-NISSG

Aktuell läuft der Strukturierungsprozess zu den Ausbildungen zur Sachkunde Lasershow nach V-NISSG. Die ersten Ausbildungen zur Sachkundebestätigung sowie zum Sachkundenachweis werden voraussichtlich ab Juli 2020 angeboten werden.

Die V-NISSG konkretisiert die Anforderungen, die sich aus dem NISSG ergeben, und regelt Verantwortlichkeiten neu. Für Bediener von Showlaser-Systemen speziell gibt es neue Regelungen, die sich folgendermaßen gliedern:

V-NISSG Art. 12 Veranstaltung ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich

1.) Wer eine Veranstaltung ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich durchführt, an welcher eine Lasereinrichtung der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 betrieben wird, muss dafür eine Person nach Absatz 2 Buchstabe a einsetzen.

2.) Die Person, welche die Lasereinrichtung betreibt, muss:

a. über eine Sachkundebestätigung nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a oder einen Sachkundenachweis nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b verfügen;

b. die Vorgaben nach Anhang 3 Ziffer 1.1 einhalten;

c. dem BAG spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung über dessen Meldeportal die Angaben nach Anhang 3 Ziffern 2.1 und 2.2 melden.

 

V-NISSG Art. 13 Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich

1.) Wer eine Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich durchführt, an welcher eine Lasereinrichtung der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 betrieben wird, muss dafür eine Person nach Absatz 2 Buchstabe a einsetzen.

2.) Die Person, welche die Lasereinrichtung betreibt, muss:

a. über einen Sachkundenachweis nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b verfügen;

b. die Vorgaben nach Anhang 3 Ziffer 1.2 einhalten;

c. dem BAG spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung über dessen Meldeportal die Angaben nach Anhang 3 Ziffern 2.1 und 2.3 melden.

3.) Eine Person mit Sachkundenachweis kann für die Überwachung einer Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich eine von ihr instruierte Person mit Sachkundebestätigung einsetzen.