Die Sachkundebestätigung für Veranstaltungen mit Laserstrahlung ermöglicht die Durchführung einer Lasershow ohne Publikumsbestrahlung in der Schweiz.
Ab 12/2020 ist das Thema Lasersicherheit in der Schweiz neu geregelt.
Bei der Ausbildung zur Sachkundebestätigung handelt es sich um einen eintätigen Kurs mit anschließender Prüfung.
Regelung der Sachkundebestätigung in der V-NISSG:
Die V-NISSG konkretisiert die Anforderungen, die sich aus dem NISSG ergeben, und regelt Verantwortlichkeiten neu. Für Bediener von Showlaser-Systemen speziell gibt es neue Regelungen, die sich folgendermassen gliedern:
V-NISSG Art. 12 Veranstaltung ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich
1.) Wer eine Veranstaltung ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich durchführt, an welcher eine Lasereinrichtung der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 betrieben wird, muss dafür eine Person nach Absatz 2 Buchstabe a einsetzen.
2.) Die Person, welche die Lasereinrichtung betreibt, muss:
a. über eine Sachkundebestätigung nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a oder einen Sachkundenachweis nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b verfügen;
b. die Vorgaben nach Anhang 3 Ziffer 1.1 einhalten;<br>
c. dem BAG spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung über dessen Meldeportal die Angaben nach Anhang 3 Ziffern 2.1 und 2.2 melden.
Neuregelung durch die V-NISSG als Ablösung der SLV
Die V-NISSG löst ab Dezember 2020 die SLV ab. Eine zentrale Neuerung dabei ist, dass die Anzeige von Lasershows nicht mehr auf kantonaler Ebene erfolgt (oder sogar auf Gemeindeebene, wie in einigen Kantonen gehandhabt), sondern auf Bundesebene direkt an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über ein zentrales Meldeportal.
Die Ausbildung Sachkundebestätigung:
Ziel der Ausbildung
Erwerb der geschützten, eidgenössisch anerkannten Sachkundebestätigung für Veranstaltungen mit Laserstrahlung, ohne Publikumsbestrahlung. Nach V-NISSG
Zulassungsvoraussetzungen
Es müssen keine besonderen Voraussetzungen erfüllt sein. Mindestalter für die Teilnahme: 18 Jahre.
Ausbildungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Lasertechnik und Sicherheit
- Gesundheitliche Auswirkungen
- Meldung und Meldeportal V-NISSG
- Praktische Grundlagen
Die Ausbildung besteht zur Hälfte aus Theorie und zur Hälfte aus einem praktischen Teil.
Prüfung zur Sachkundebestätigung nach V-NISSG
Um die Prüfung zur Sachkundebestätigung ablegen zu können, ist der Besuch dieses Kurses Voraussetzung. Die Prüfung erfolgt im Anschluss an die Ausbildung und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Weitere Details sowie einen konkreten Ablaufplan und Vorbereitungsunterlagen erhalten Sie im Zuge der Anmeldung.